Mietpreisbremse: Was Mieter wissen müssen


In vielen deutschen Städten und Ballungsräumen sind die Mieten in den letzten Jahren stark gestiegen. Um Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Neuvertragsmieten zu schützen, gibt es das Instrument der Mietpreisbremse. Doch was genau verbirgt sich dahinter, und für wen gilt sie?
Das Prinzip der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse, offiziell im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 556d BGB) verankert, soll in Gebieten mit einem besonders angespannten Wohnungsmarkt die Mietsteigerungen bei Neuvermietungen begrenzen. Ihr Kern ist eine einfache Regel: Die Miete für eine neu vermietete Wohnung darf höchstens 10 Prozent über der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Ortsübliche Vergleichsmiete: Das ist die Miete, die in der jeweiligen Gemeinde oder dem Stadtteil für vergleichbare Wohnungen üblicherweise verlangt wird. Die beste Orientierung hierfür bietet der qualifizierte Mietspiegel der jeweiligen Kommune. Ein einfacher Mietspiegel oder andere Gutachten können auch herangezogen werden, wenn kein qualifizierter vorliegt.
Wo gilt die Bremse?
Nicht überall in Deutschland greift die Mietpreisbremse. Sie kommt nur in Gebieten zur Anwendung, die von den Landesregierungen offiziell als Wohngebiet mit angespanntem Marktverhältnis festgelegt wurden. Diese Gebiete werden regelmäßig überprüft und können sich ändern. Typischerweise sind dies Großstädte wie Berlin, Hamburg, München, Köln oder Frankfurt sowie deren stark nachgefragte Umlandgemeinden. Ob Ihre Stadt oder Gemeinde betroffen ist, können Sie bei Ihrer Stadtverwaltung oder dem örtlichen Mieterverein erfragen.
Wichtige Ausnahmen
Die Mietpreisbremse hat Grenzen und gilt nicht uneingeschränkt:
1. Erstvermietung nach umfassender Modernisierung: Wurde eine Wohnung grundlegend modernisiert (z. B. neue Heizung, neue Fenster, neue Bäder), darf der Vermieter bei der Erstvermietung danach eine deutlich höhere Miete verlangen. Die Kosten müssen aber angemessen sein.
2. Neubauwohnungen: Für Wohnungen in neu errichteten Gebäuden gilt die Mietpreisbremse grundsätzlich nicht. Hier kann der Vermieter die Miete frei aushandeln.
3. Wohnungen, die schon länger nicht vermietet waren: In bestimmten Fällen, etwa wenn eine Wohnung lange leer stand oder umfassend saniert wurde, können Ausnahmen gelten.
Was tun bei Verdacht auf überhöhte Miete?
Vermieter sind verpflichtet, im Mietvertrag oder spätestens bei der ersten Mietzahlung schriftlich zu begründen, warum die vereinbarte Miete die zulässige Höhe erreicht. Fehlt diese Begründung oder haben Sie das Gefühl, die Miete liegt deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete plus 10%, können Sie:
Mein ehrlicher Rat an Sie ist, bis zum unteren Ende der Seite zu scrollen und das Formular auszufüllen, damit wir Ihnen so schnell wie möglich helfen können.
Aktuelle Diskussion und Zukunft
Die Mietpreisbremse ist politisch umstritten. Kritiker bemängeln, sie hemme den Wohnungsneubau und führe zu versteckten Mietsteigerungen (z.B. über hohe Nebenkosten oder Ablösesummen). Befürworter sehen sie als notwendiges Instrument zum Schutz vor Verdrängung. Die Bundesregierung plant derzeit eine Reform des Mietrechts, die auch die Mietpreisbremse betreffen könnte. Diskutiert wird unter anderem, sie durch einen generellen „Kappungsgrenze“-Deckel für Mietsteigerungen bei Neuvermietungen zu ersetzen.
Fazit für Mieter
Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges, aber komplexes Instrument mit regionalen Unterschieden und Ausnahmen. Als Mieter sollten Sie prüfen, ob Ihre Wohngegend als angespannter Markt eingestuft ist, den lokalen Mietspiegel kennen und bei Unklarheiten oder Verdacht auf überhöhte Miete professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich regelmäßig, da sich die Rechtslage ändern kann.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann im Einzelfall komplex sein und von den spezifischen Umständen abhängen. Für eine Konkrete Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Mietrechtsspezialist bei ImmoHero24.
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Beschreiben Sie Ihre aktuelle Situation, damit wir Ihre Miete senken können!

