Möblierte Wohnungen: Ein höherer Mietpreis ist nicht automatisch gerechtfertigt!

Faris Sharafli

5/5/20254 min lesen

Möblierte Wohnung = Teuerer ?

Als Mieter auf ImmoHero24.com sind Sie auf der Suche nach Ihrem Traumobjekt. Dabei stoßen Sie sicherlich häufig auf möblierte Wohnungen.

Und vielleicht denken Sie dabei: "Oh, möbliert ist bestimmt teurer!"

Doch Vorsicht: Dieser Gedanke ist ein weit verbreitetes Missverständnis, das sich hartnäckig hält. In Deutschland ist ein pauschal höherer Mietpreis für eine möblierte Wohnung keineswegs automatisch gerechtfertigt. Wir erklären Ihnen, warum das so ist und welche gesetzlichen Regelungen dahinterstecken.

Das Missverständnis: Möbliert = Teurer?

Es ist verständlich, warum diese Annahme existiert. Eine möblierte Wohnung bietet auf den ersten Blick einen höheren Komfort und spart den Umzugsstress für Möbel. Viele Vermieter nutzen dies, um einen Aufschlag auf die Miete zu verlangen.

Doch das deutsche Mietrecht setzt hier klare Grenzen, die viele Mieter nicht kennen.

Die rechtliche Grundlage: Das deutsche Mietrecht

Das Mietrecht in Deutschland, insbesondere die §§ 535 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), schützt den Mieter und regelt die Zulässigkeit von Mietpreisen. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Mietpreisbremse in vielen Städten und Gemeinden, die bei Neuvermietungen die Miete auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Aber auch ohne Mietpreisbremse gibt es keine automatische Berechtigung für überhöhte Mietpreise bei möblierten Wohnungen.

Der entscheidende Punkt: Die "Ortsübliche Vergleichsmiete"

Der Kern der Sache liegt in der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese wird in erster Linie durch den Mietspiegel einer Gemeinde definiert, der sich auf die Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung bezieht. Und hier kommt der wichtige Aspekt ins Spiel: Die Möblierung ist in der Regel nicht Teil der Kriterien, die die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmen.

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Was darf der Vermieter für die Möblierung verlangen?

Ein Vermieter darf für die Überlassung von Möbeln einen Möblierungszuschlag verlangen. Dieser Zuschlag muss jedoch angemessen sein und darf nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Vermieters führen. Die Rechtsprechung hat hier verschiedene Ansätze entwickelt, die von Gerichten angewendet werden:

1- Zeitwert der Möbel: Eine gängige Methode ist die Berechnung eines Zuschlags basierend auf dem Zeitwert der Möbel. Hierbei wird der aktuelle Wert der Möbel geschätzt und ein geringer Prozentsatz (oft 1-2% pro Monat) als Nutzungsentgelt angesetzt. Die Möbel verlieren über die Zeit an Wert, und der Zuschlag muss dies widerspiegeln.

2- Abwohnbarkeit: Ein weiterer Ansatz ist die Berücksichtigung der "Abwohnbarkeit" der Möbel. Das bedeutet, dass die Kosten der Möbel über deren geschätzte Lebensdauer auf die Miete umgelegt werden.

In der Regel statten Vermieter Wohnungen entweder mit alten Möbeln oder mit den günstigsten Möbeln aus, die sie auf dem Markt finden können. An den Möbeln der Wohnung wird häufig herumgebastelt, und man merkt, dass sie nicht professionell angefertigt wurden. Lassen Sie sich nicht täuschen und zahlen Sie nicht zu viel für Möbel, die Sie gar nicht angefordert haben. Solange Ihr Bett, Ihr Kleiderschrank und Ihre Küche nicht aus 24-karätigem Gold sind, werden Ihnen höchstwahrscheinlich überhöhte Preise berechnet.

Wann ein höherer Mietpreis gerechtfertigt sein könnte:

Ein generell höherer Mietpreis für eine möblierte Wohnung könnte unter sehr spezifischen Umständen gerechtfertigt sein, wenn die Möblierung einen erheblichen Mehrwert darstellt, der über die reine Funktionalität hinausgeht. Dies ist jedoch die Ausnahme und nicht die Regel. Beispiele könnten sein:

  • Sehr hochwertige und exklusive Designermöbel, die den Charakter der Wohnung maßgeblich aufwerten und über das übliche Maß an Ausstattung hinausgehen.

  • Wohnungen, die speziell für Kurzzeitvermietungen (z.B. für Geschäftsreisende oder Touristen) konzipiert sind und einen umfassenden Service inklusive Möblierung bieten. Hierbei handelt es sich jedoch oft um gewerbliche Vermietungen, die unter anderen rechtlichen Rahmenbedingungen stehen können.

Was können Sie als Mieter tun?

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Fazit:

Das Gerücht, dass möblierte Wohnungen grundsätzlich teurer sind, ist ein hartnäckiger Mythos. Das deutsche Mietrecht schützt Mieter vor überhöhten Mietpreisen und verlangt, dass ein Möblierungszuschlag angemessen ist und sich am Zeitwert der Möbel orientiert. Lassen Sie sich von unserem professionellen Team für Mietrecht und unseren Anwälten beraten, die Ihnen kostenlos und ohne Risiko dabei helfen, herauszufinden, ob Sie zu viel Miete zahlen, und Ihre Miete zu senken.

Wichtiger Hinweis:

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann im Einzelfall komplex sein und von den spezifischen Umständen abhängen. Für eine Konkrete Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Mietrechtsspezialist bei ImmoHero24.

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